Wenn man einem Geschäftsfreund etwas schenkt, dann muss der Beschenkte dies versteuern. Das ist lästig und durchkreuzt den Zweck des Geschenks – das soll ja schließlich Freude machen. Daher kann der Schenkende die Steuer dafür pauschal übernehmen und den Beschenkten dadurch von seiner Steuerpflicht freistellen. Übersteigt der Wert des Geschenks 35 Euro, darf der Schenkende seine Aufwendungen nicht als Betriebsausgabe abziehen. Wie bemisst sich diese Grenze? Zählt die übernommene Steuer auch mit dazu? Weiterlesen
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