Wenn man einem Geschäftsfreund etwas schenkt, dann muss der Beschenkte dies versteuern. Das ist lästig und durchkreuzt den Zweck des Geschenks – das soll ja schließlich Freude machen. Daher kann der Schenkende die Steuer dafür pauschal übernehmen und den Beschenkten dadurch von seiner Steuerpflicht freistellen. Übersteigt der Wert des Geschenks 35 Euro, darf der Schenkende seine Aufwendungen nicht als Betriebsausgabe abziehen. Wie bemisst sich diese Grenze? Zählt die übernommene Steuer auch mit dazu? Weiterlesen
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenDAC7-Umsetzungsgesetz vom 20.12.22 normiert im Zusammenhang mit Steuerlichen Außenprüfung Änderungen zur Modernisierung und Beschleunigung.
Mit seinem Urteil hat der BFH entschieden: „Die Zahlung eines dezentral verbrauchten Strom führt nicht zu Lieferung i.S. von §3 Abs.1 UStG."
Der Freistaat Bayern hat eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass eine Besteuerung nach der günstigeren Grundsteuer A möglich ist.
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