Wenn man einem Geschäftsfreund etwas schenkt, dann muss der Beschenkte dies versteuern. Das ist lästig und durchkreuzt den Zweck des Geschenks – das soll ja schließlich Freude machen. Daher kann der Schenkende die Steuer dafür pauschal übernehmen und den Beschenkten dadurch von seiner Steuerpflicht freistellen. Übersteigt der Wert des Geschenks 35 Euro, darf der Schenkende seine Aufwendungen nicht als Betriebsausgabe abziehen. Wie bemisst sich diese Grenze? Zählt die übernommene Steuer auch mit dazu? Weiterlesen
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Die EU-Mitgliedstaaten haben eine Verordnung 2022/1854 des Rates über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise angenommen.
Die endgültige Einführung des § 2b UStG soll wohl noch einmal verschoben werden, und zwar auf den 1.1.2025.
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