Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntModG) vom 2.6.2021 hat der Gesetzgeber die Berechnungsmethode zur Festlegung der Buchführungspflicht geändert.
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Die Vorgaben für die Erhebung von Kommunalabgaben werden gesetzlich auf Landesebene geregelt.
Am 27. 2.2023 hat das BMEL Pläne für klare und verbindliche Regeln für LM-Werbung vorgestellt, die sich an Kinder bis 14 Jahren richtet.
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